Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Die „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)“ ist an alle Personen gerichtet, welche mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Als pädagogische Kraft sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, einmal jährlich eine Unterweisung nach §4 (LMHV) durchzuführen. Sie erhalten Fachkenntnisse nach §4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV. Dabei…