,

Wie Familienbildung und Jugendämter erfolgreich kooperieren

Startseite » Blog » Allgemein » Wie Familienbildung und Jugendämter erfolgreich kooperieren

Die Zusammenarbeit zwischen Familienbildungseinrichtungen und Jugendämtern ist ein zentraler Punkt, um Familien gezielt zu unterstützen. Ein neuer Praxisleitfaden liefert Handlungsempfehlungen, um diese Zusammenarbeit weiter zu stärken. 

Der Praxisleitfaden ist an alle gerichtet, die in der Familienbildung tätig sind. Er enthält Antworten von Expert*innen zu 25 zentralen Fragen rund um die Kooperation mit Jugendämtern. Diese Fragen decken ein breites Spektrum ab – von den Grundlagen der Zusammenarbeit bis hin zu spezifischen Projekten und Best-Practice-Beispielen. So wird deutlich, wie vielfältig die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind und wie sie effektiv umgesetzt werden können. 

Chancen der Zusammenarbeit 

Jugendämter haben die Aufgabe, Unterstützungsleistungen nach dem reformierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sicherzustellen. Familienbildungseinrichtungen bieten dafür ein breites Angebotsspektrum, das von Jugendämtern in Anspruch genommen werden kann – sofern sie davon wissen. 

Familienbildungseinrichtungen müssen ihre Angebote sichtbarer machen und sich in der Jugendhilfeplanung der Kommunen positionieren. Die Einrichtungen sind dort, wo Eltern sind – in Familienzentren, Kitas, Stadtteilen und Gemeindetreffs. Sie bieten leicht zugängliche und präventive Unterstützungsangebote, die Eltern nutzen können, ohne sich Sorgen um eine Stigmatisierung machen zu müssen. Der Praxisleitfaden zeigt auf, wie sich Familienbildung als Regelangebot im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe und der frühen Hilfen verorten kann. 

Gemeinsame Strategie entwickeln 

Für eine erfolgreiche Kooperation ist es entscheidend, dass Familienbildungseinrichtungen und Jugendämter eine gemeinsame Strategie entwickeln. Diese umfasst auch die Klärung von Finanzierungsfragen und die realistische Einschätzung der Ressourcen auf beiden Seiten. Familienbildungseinrichtungen verfügen über ein begrenztes Budget an Zuwendungen des Landes, das für Kooperationsangebote mit Landesjugendämtern für die Zielgruppe Familien in besonderen Belastungssituationen  eingesetzt werden kann.   

Artikelfoto: Oksana Shufrych/shutterstock

Weitere Infos

In Nordrhein-Westfalen bieten rund 115 Einrichtungen an etwa 150 Standorten nachhaltige und passgenaue Bildungsangebote für alle Phasen des Familienlebens an. Der Praxisleitfaden „Familienbildung in der Praxis – Kooperation mit Jugendämtern“ ist eine wertvolle Ressource für alle Beteiligten. Er zeigt, wie Familienbildung als fester Partner im System der Jugendhilfe verankert werden kann, um gemeinsam den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich zu erfüllen. Weitere Informationen und der Leitfaden können hier heruntergeladen werden: Praxisleitfaden. Von der Familienbildung in NRW erfahrt ihr Neuigkeiten über Facebook und Instagram